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Die Nutzung des Sportgeländes und der Sportheime muss nach der Benutzungsordnung stets in Verbindung mit der Durchführung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes erfolgen. |
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Die Eigenbewirtschaftung ist auf die Monate Mai bis September j. J. erlaubt |
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Die Sportheime sind ab 23.00 Uhr zu schließen. Bei Sonderveranstaltungen muss eine Genehmigung des Amts für soziale Dienste eingeholt werden… |
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Weder der Sportheimverwalter noch sonstige Personen ist es gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Bad Harzburg Waren zum Verkauf anzubieten. |
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Für erforderliche Genehmigungen für den Verkauf von Alkoholika und Speisen sind Sie als Verein verantwortlich. |
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Die Veranstaltung von privaten Feiern ist in den Sportheimen nicht zulässig. |
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Die Vermietung Ihres Sommerklubheims an Dritte und auch Mitgliedern der Tennisabteilung zu privaten Feiern ist nicht gestattet. |